Regelungen und Vereinbarungen

Nutzungsordnung für den Gebrauch von Kommunikations-und Unterhaltungselektronik durch Schülerinnen und Schüler

1.      Geräte zur Wiedergabe von Audio- und Videodaten (Handys, Spielkonsolen, MP3-Player,

Smart-Watches, usw.) sind in den Schulgebäuden ausgeschaltet und unsichtbar versorgt. Die

Geräte dürfen im Freien benutzt werden, solange es für andere Personen nicht störend ist.

2.      Bild- und Tonaufnahmen sind in den Gebäuden und auf dem ganzen Schulareal nicht gestattet.

3.      Bei Schulverlegungen (Ausflügen, Exkursionen, Schulreisen, Schneesportlagern, usw.) wird

der Gebrauch der Geräte zur Wiedergabe von Audio- und Videodaten durch die verantwortliche

Lehrperson verbindlich geregelt. Übernachten die Schülerinnen und Schüler auswärts, kann

das Einziehen elektronischer Geräte durch die Lagerleitung während der Nachtruhe angeordnet

werden.

4.       Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Kommunikations- und Unterhaltungselektronik

übernimmt die Schule keine Haftung.

5.      Massnahmen bei Verstössen innerhalb eines Schuljahres

1. Übertretung

·        Einzug der ausgeschalteten Geräte durch die Lehrperson

·        Rückgabe der Geräte am Ende des Halbtages

2. Übertretung

·        Einzug der ausgeschalteten Geräte durch die Lehrperson

·        Aufbewahrung durch die Schulleitung

·        Schüler informieren ihre Eltern mit speziellem Formular

·        Rückgabe der Geräte durch die Schulleitung nach Vorweisen des ausgefüllten und        unterschriebenen Formulars

3. Übertretung

·        Einzug der ausgeschalteten Geräte durch die Lehrperson

·        Aufbewahrung durch die Schulleitung

·        Rückgabe der Geräte an die Eltern (nur auf telefonische Voranmeldung

·         Elterngespräch

Bei weiteren Verstössen behält sich die Schule weitergehende Massnahmen vor.

6.      Besteht der Verdacht, dass Geräte oder Daten missbräuchlich verwendet werden, können

Lehrpersonen die Geräte zur Abklärung der Sachlage vorübergehend beschlagnahmen.

Zusammen mit der Schulleitung wird entschieden, ob die Polizei eingeschaltet wird.

                              

7.      Beschluss der Schulleitungskonferenz vom 29. Juni 2016.